Tarif BMG 538x159

Neuer DKV-Tarif: Privatpatient und dennoch gesetzlich versichert

Bisher musste man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen, um Privatpatient zu werden. Mit dem neuen DKV-Tarif BMG ist das nun nicht mehr nötig. Kunden können sich mit dem neuen BestMed Kombitarif BMG zur GKV (BMG) einfach für beides entscheiden - gesetzlich versichert bleiben und dennoch wie ein Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus behandelt werden.

Diese kompakte Zusatzversicherung mit einem derart hohen Leistungsniveau ist einzigartig am Markt. Der Tarif BMG bietet zusammen mit der GKV Leistung das gleiche Leistungsniveau wie beispielsweise die private Vollversicherung BestMed Komfort Tarif BMK.

Der neue Tarif BMG eignet sich für Familien, Ehepaare und Singles, die einen hohen Anspruch an die medizinische Versorgung und ein hohes Jahreseinkommen haben. Im Fokus stehen daher freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. 

Die Produkthighlights des Tarifs BMG

Nach GKV-Vorleistung:

  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • 100 Prozent ambulante ärztliche Leistungen
  • 100 Prozent Arznei-, Verband-, und Hilfsmittel
  • 100 Prozent Zahnbehandlung inklusive Prophylaxeleistungen
  • Bis zu 85 Prozent für Einlagefüllungen (Inlays), Zahnkronen und Zahnersatz, zum Beispiel Brücken, Zahnprothesen, Implantate (max. 6 Implantate je Kiefer)
  • freie Krankenhauswahl, auch Privatkliniken
  • Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung 

Optionsrecht:

Das integrierte Optionsrecht bietet zu bestimmten Zeitpunkten ohne erneute Gesundheitsprüfung die Möglichkeit,  

  • Einbettzimmer (Tarif BMZ1G) / im Krankenhaus in den Leistungskatalog aufzunehmen
  • einen späteren Wechsel in die BestMed- oder BeihilfeMed Tarife (KKV) bei einen Austritt aus der GKV vorzunehmen. 

Wichtig: Kostenerstattung ist eine Vertragsgrundlage. Die Wahl der Kostenerstattung ist verpflichtend für den Tarif BMG. Die Versicherungsfähigkeit ist nur mit Vereinbarung der Kostenerstattung ab Versicherungsbeginn gegeben. Sie ist zwingend erforderlich, damit die Tarifleistung unter Berücksichtigung der GKV-Leistungen ermittelt und ausgezahlt werden kann.

Die Marktforschung hat aufgezeigt, dass es eine Zielgruppe gibt, die ganz bewusst gesetzlich versichert ist. Mit dem Grundschutz der GKV sind die meisten zufrieden, sie kennen aber die Nachteile (längere Wartezeiten, hohe Zuzahlungen, schlechteres Behandlungsangebot). Zugleich kennen sie auch die Vorteile eines Privatpatientenstatus (freie Arztwahl, Mitbestimmung bei der medizinischen Behandlung). Mit dem neuen Tarif BMG können die Vorteile beider Systeme kombiniert werden.

Bei Fragen zum Tarif BMG steht Ihnen Ihr Maklerbetreuer zur Verfügung.